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Definition

Webseite: Die Webseite unter der Domain www.keola-retreat.com sowie Subdomains.

Keola: Keola GmbH mit Sitz in Langnau am Albis, Schweiz

Nutzer​: Individuen, welche auf die Website zugreifen und / oder ein Gruppenreisen Angebot in Anspruch nehmen nutzen.

Reisen & Veranstaltungen: Die im Rahmen der Webseite angebotenen Aktiv- & Gruppenreisen durch.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von KEOLA GmbH

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen der Teilnehmer und der KEOLA GmbH by Ladina Meier (nachfolgend KEOLA genannt) für von KEOLA veranstalteten Aktivferien und Aktivitäten.

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1. Aktivitäten und von KEOLA

KEOLA bietet Aktivferien und Events, sowie Aktivitäten im Bereich ganzheitliches Wohlbefinden an.

Wenn Teilnehmer vor Ort mit Drittunternehmen direkt Verträge abschliessen, ist KEOLA nicht Vertragspartei und haftet für die korrekte Vertragserfüllung mit.

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2. Leistungen von KEOLA

Die Leistungen von KEOLA ergeben sich aus der Ausschreibung auf www.keola-retreat.com. und der Teilnahmebestätigung.

In der Regel ist im Basispreis Unterkunft im geteiltem Doppel- oder Einzelzimmer mit eigenem Bad und Frühstück inbegriffen.

Anreise ist im Preis nicht enthalten und Sache der Teilnehmer. Bei einigen wenigen Reisen ist Anreise Teil der Reiseleistungen von KEOLA und bei der Ausschreibung ausdrücklich vermerkt.

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Die namentlich genannten Coaches sind nicht Vertragsbestandteil und KEOLA behält sich das Recht vor, namentlich genannte Coaches durch andere qualifizierte Coaches zu ersetzen, wenn objektive Gründe dies erfordern (z.B. bei Krankheit, nicht erteilten Bewilligungen usw.).

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Nicht von KEOLA publizierte Informationen, wie z.B. Websites von Coaches, von Tourismusbüros, touristischen Unternehmen sind nicht Vertragsbestandteil und sind für KEOLA nicht verbindlich.

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3. Teilnahmebedingungen

Entsprechend der gebuchten Aktivitäten können Teilnahmebedingungen bestehen, welche bei der Ausschreibung aufgeführt sind (z.B. betreffend Vorkenntnissen, Gesundheit). Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist selber dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie/er diese Bedingungen erfüllt.

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KEOLA behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen vor Ferienbeginn/Aktivitätsbeginn von den Ferien oder Aktivität auszuschliessen, wenn die geforderten Bedingungen nicht erfüllt werden. In diesem Fall kann der bezahlte Preis nur teilweise rückbezahlt werden.

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Coaches und KEOLA haben das Recht, Teilnehmer von einer Aktivität auszuschliessen, wenn er oder sie die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, sich gesundheitliche Gründe ergeben, der Teilnehmer sich oder andere gefährden könnte usw. Der Ausschluss kann eine einzelne Aktivität oder das gesamte Aktivprogramm betreffen.

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KEOLA hat das Recht, vom Teilnehmer eine Bestätigung über dessen Gesundheits- und Fitnesszustand zu verlangen.

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4. Mitwirkungspflichten

Ist die Anreise Bestandteil der Aktivferien usw. von KEOLA, sind bei der Anmeldung die Vornamen und Familiennamen genau so anzugeben, wie sie im für die Reise verwendeten Personaldokument (Pass) geschrieben sind. Andernfalls können Transportunternehmen den Transport und die Einreisebehörden die Einreise verweigern (gleiches gilt für Transits).

Bei der Anmeldung machst Du wahrheitsgetreue Angaben, insbesondere über Deinen Trainings- und Gesundheitszustand. Diese Angaben sind für die Aktivferien von KEOLA von besonderer Bedeutung.

Während den Aktivitäten ist den Anweisungen der TrainerInn Folge zu leisten sind. TrainerInnen sind bemüht, für Dich das bestmögliche Resultat zu erreichen. Das bedeutet auch, dass sie Dir Anweisungen erteilen können, welche zu befolgen sind.

Sollte eine Übung, das Training usw. für Dich zu anstrengend sein, irgendwelche körperlichen oder gesundheitliche Beschwerden bestehen oder hervorrufen oder solltest Du Dich sonst unwohl fühlen, teilst Du dies dem Trainer/der Trainerin unverzüglich mit. Du bist selber dafür verantwortlich, Deine Trainings, Übungen usw. Deiner Fitness und Gesundheit anzupassen und allenfalls von bestimmten Übungen und Trainings Abstand zu nehmen.

Je nach gebuchter Aktivität kann es sein, dass besondere Kleidung oder Ausrüstung erforderlich ist. Dies ist bei der Ausschreibung angegeben.

Die Aktivitäten werden in der Regel in einer Gruppe ausgeübt. Du verpflichtest Dich, Dich in die Gruppe gut zu integrieren und Dich so zu verhalten, dass keine anderen Teilnehmer gefährdet oder geschädigt werden können.

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5. Ernährung, Allergien und Gesundheitszustand

Auf dem Anmeldeformular kannst Du Deinen Ernährungswunsch angeben. Diese Angabe dient als Information, KEOLA kann nicht garantieren, dass dieser Ernährungsform 100% gerecht werden kann. Gleichfalls hast Du die Möglichkeit, KEOLA über allfällige Allergien, Unverträglichkeiten, Verletzungen und besondere Umstände zu informieren.

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Diese Angaben sind für einen gelingenden Aufenthalt wichtig und werden, soweit notwendig, an Leistungserbringer wie z.B. Coaches, Köche, Unterkunft weitergegeben, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Indem Du KEOLA solche Angaben machen, bist du ausdrücklich mit der Weitergabe der Daten an die zuständigen Personen einverstanden.

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6. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung durch KEOLA zustande.

Buchst Du für mehrere Teilnehmer so stehen Dich für deren Vertragspflichten wie für Deine eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung des Preises. In diesem Fall bist Du verpflichtet, die anderen Teilnehmer über die Teilnahmebedingungen zu informieren und dafür zu sorgen, dass nur Teilnehmer angemeldet werden, welche diese Bedingungen erfüllen.

Sonderwünsche werden nur als Wunsch entgegengenommen und können in der Regel nicht bestätigt werden. Kann ein Sonderwunsch nicht bestätigt werden, hindert dies den Vertragsabschluss nicht, es sei denn, die Teilnehmerin/Teilnehmer habe den Sonderwunsch als Bedingung zur Teilnahme an der gebuchten Leistung gestellt.

KEOLA kann Buchungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Die Website von KEOLA ist kein verbindliches Angebot. Die Ausschreibungen, Preise usw. können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die Angaben zur Zeit der Anmeldung.

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7. Anreise

Die Anreise ist nicht Vertragsbestandteil von KEOLA. Du organisieren Deine Anreise selber und bist dafür besorgt, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt einzutreffen.

Wenn auf der Webseite von KEOLA Hinweise zu Anreisemöglichkeiten aufgeführt sind, ist dies zu reinen Informationszwecken. Damit ist keine Empfehlung verbunden. Du buchst Deine Anreise in eigener Verantwortung.

KEOLA macht Dich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Flugbuchungen usw. die Vornamen und Familien genau so wie sie im verwendeten Personalausweis aufgeführt sind, angegeben werden müssen. Andernfalls das Transportunternehmen, z.B. Fluggesellschaft den Transport verweigern kann oder es wird Dir die Einreise ins Destinationsland verweigert.

Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raumes finden in der Regel bei der Einreise keine systematische Personenkontrollen mehr statt. Gleichwohl musst Du dich jederzeit mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können.

In Ausnahmefällen ist die Anreise in Teil der Leistungen von KEOLA. Dies ist bei der Ausschreibung ausdrücklich vermerkt.

 

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind in Schweizer Franken ausgeschrieben und beziehen sich, sofern nicht anders aufgeführt, pro Person.

Die im Preis enthalten Leistungen sind der Ausschreibung und der Bestätigung zu entnehmen. Die Anreise ist nicht Vertragsbestand und nicht im Preis inbegriffen.

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Der Reisepreis ist bei Erhalt der Bestätigung sofort zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen finden sich auf der Bestätigung. Allfällige Reisedokumente erhältst Du nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 10 Tage vor Ferienbeginn/Aktivitätsbeginn.

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9. Wenn Du Deine Anmeldung änderst oder stornierst

Wenn Du Deine Buchung ändern möchtest, z.B. Änderung der Daten, ist dies KEOLA so rasch als möglich mitzuteilen. Änderungen werden als Stornierung mit Neuanmeldung behandelt, ausser sie verursachen nur kleine Kosten, dann sind diese und die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

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Stornierungskosten für Änderungen und Annullierungen

  • Bis 2 Monate vor Anreisetag/Aktivitätsbeginn: Stornierungskosten von CHF 200.00

  • Innerhalb 2 Monate vor Anreisetag/Aktivitätsbeginn: 50% des Gesamtpreises

  • Innerhalb 14 Tage vor Anreisetag/Aktivitätsbeginn: 100% des Gesamtpreises

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Dir ist freigestellt, nachzuweisen, dass KEOLA durch die Annullierung kein oder ein kleinerer Schaden entstanden ist.

Massgebend zur Berechnung ist der Fristen ist das Eintreffen der schriftlichen Mitteilung bei KEOLA zu den normalen Bürozeiten an Werktagen (9 bis 17 Uhr) bei Eintreffen an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag (Kanton Zürich) ist der nächste Werktag massgebend. Dies gilt auch für Mitteilungen auf den Telefonbeantworter, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder sonstige elektronische Medien.

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10. Annullierung der Reise durch KEOLA vor Abreise

Bei Reisen mit Mindestteilnehmerzahl (siehe Ausschreibung) behält sich KEOLA das Recht, wenn die Mindestteilnehmerzahl die Ferien/Aktivität bis 30 Tage vor deren Beginn abzusagen.

Sollten nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dazu führen, dass die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden können oder eine konkrete Gefährdung der Teilnehmer im Zeitpunkt der Ferien /Aktivtät bestehen wird, kann KEOLA die Ferien/Aktivität absagen.

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In diesem Fall wird der bereits bezahlte Reisepreis unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.

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11. Preisänderungen nach Vertragsabschluss und vor Ferienbeginn

KEOLA behält sich das Recht vor, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn die Transportkosten, einschliesslich Treibstoff teurer werden, wenn Abgaben auf bestimmten Leistungen neu eingeführt oder erhöht werden (z.B. Ein- und Ausschiffungsgebühren, Lande- und Sicherheitsgebühren) oder der massgebende Wechselkurs sich ändert.

KEOLA teilt die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Ferienbeginn mit. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Ferienpreises, kannst Du die Preiserhöhung annehmen oder ablehnen. Lehnst Du sie ab, wird der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt oder Du nimmst an gleichwertigen Aktivferien teil, wenn KEOLA Dir solche anbieten kann.

12. Leistungs- und Programmänderungen vor Aktivitätsbeginn

KEOLA behält sich das Recht vor, das Programm vor Aktivitätsbeginn zu ändern, wenn äussere Umstände wie Witterungsverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt usw. dies bedingen. KEOLA wird in diesem Fall die Leistungen resp. das Programm anpassen. Dir steht das Recht zu, die Aktivität kostenlos zu annullieren, wenn durch die erhebliche Änderung eines wesentlichen Punktes der Gesamtzuschnitt der Aktivität geändert wird. Zu den weiteren Rechten siehe Ziffer 10.

Namentlich genannte Coaches sind nicht Vertragsbestandteil und deren Austausch ist keine Leistungsänderung, welche zur kostenlosen Annullierung berechtigen würde (siehe Ziffer 2).

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13. Leistungs- und Programmänderungen während der Aktivität

KEOLA behält sich das Recht vor, während der Aktivität das Programm dem Können und Fähigkeiten wie auch der Fitness der Gruppe, allenfalls auch den Wetterverhältnissen anzupassen. Solche Änderungen sind Aktivferien innewohnend und stellen keinen Mangel dar.

14. Wenn Du etwas zu beanstanden hast

Solltest Du mit Leistungen von KEOLA nicht zufrieden sein, dann meldest Du Dich unverzüglich bei KEOLA oder beim Coach und sagst, was Dir nicht passt. Der Coach resp. KEOLA werden bemüht sein, den Mangel zu beseitigen, sofern dies möglich ist. Du nimmst aber zur Kenntnis, dass Du an einer Gruppenaktivität teilnimmst und eine gewisse Rücksichtnahme auf die anderen Teilnehmer notwendig ist. Daher ist nicht jede Abweichung vom Programm usw. als Mangel zu betrachten, sofern dies im Interesse der Gruppe ist.

Sollte der Mangel nicht beseitigt werden oder beseitigt werden können und Du nach Beendigung der Aktivität Forderungen geltend machen willst, musst Du diese innert 4 Wochen nach vertraglichem Aktivitätsende bei KEOLA anmelden. Du verlierst Deine Rechte, wenn Du während der Reise / Aktivität den Mangel nicht gemeldet hast und nicht innert 4 Wochen nach vertraglichem Aktivitätsende Deine Forderungen geltend machst.

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KEOLA macht Dich für Flugreisen auf Folgendes aufmerksam: Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird.

Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehst Du sämtlicher Rechte verlustig.

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15. Haftung von KEOLA, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

KEOLA haftet für eine korrekte Erfüllung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Kommen auf die Leistungen von KEOLA internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze zur Anwendung, welche die Haftung von KEOLA beschränken oder ausschliessen, haftet KEOLA nur im Rahmen dieser Bestimmungen.

Die Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und reine Vermögensschäden) ist auf den doppelten Preis/Person pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Internationale Abkommen, darauf beruhende Gesetze und nationale Gesetze sowie diese Vertragsbedingungen, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, gehen dieser Bestimmung vor.

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KEOLA haftet nicht, wenn der Schaden durch Dich selbst verursacht worden ist, z.B. hast Du keine wahrheitsgetreuen Angaben zu Deiner Fitness gemacht, die Instruktionen des Trainers nicht befolgt, hast Deine Fähigkeiten und/oder Gesundheit zu gut eingeschätzt oder überschätzt usw. (siehe dazu auch Ziffer 3), den Trainer nicht über Deinen Fitness- und Gesundheitszustand, allfällige Handycaps oder besondere Umstände usw. informiert, ein Dritter an der Vertragserfüllung nicht Beteiligter hat den Schaden verursacht oder der Schaden ist trotz aller gebotener Sorgfalt seitens KEOLA, den Trainern/Trainerinnen usw. oder durch höhere Gewalt eingetreten.

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KEOLA haftet auch nicht, wenn ein Teilnehmer einem anderen Teilnehmer einen Schaden zufügt. Diese Bestimmung beschränkt die Haftung unter den Teilnehmer nicht.

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KEOLA macht Dich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Du für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Tablets usw. selber verantwortlich sind. Du darfst diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen.

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Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Handys, Tablets und anderen elektronischen Geräten usw. haftet KEOLA nicht.

Veranstaltungen während der Reise: Wenn Du vor Ort Veranstaltungen, Aktivitäten buchst, welche nicht im Programm von KEOLA sind, schliesst Du mit dem entsprechenden Anbieter direkt einen Vertrag ab (Fremdleistungen). KEOLA ist somit nicht Vertragspartei und haftet für die korrekte Vertragserfüllung nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Aktivitäten mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Deiner eigenen Verantwortung, ob Du an solchen Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen willst. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, wenn ein Coach an der Veranstaltung, Aktivität teilnimmt oder sie empfohlen hat.

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.

 

16. Versicherungen

Im Ausland sind medizinische Leistungen häufig sehr teuer, daher überprüfe, ob Du genügend gegen Unfall und Krankheit versichert bist. Insbesondere auch, ob die gebuchte Sportart, Aktivität versichert ist. Schliesse, wenn nötig, eine Zusatzversicherung ab. KEOLA empfiehlt auch eine Reiseversicherung für den Fall der Annullierung Deiner Reise oder im Falle einer vorzeitigen Rückreise infolge Krankheit oder Unfall abzuschliessen. Entsprechende Angebote findest Du im Internet.

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17. Einreise- und Gepäckbestimmungen

Die Anreise an die Destination organisierst Du Dir selber und prüfst auch, welche Einreisebestimmungen für Dich bestehen. Du bist selber dafür verantwortlich, die notwendigen Personaldokumente (gültige Identitätskarte, Pass) mitzuführen.

KEOLA macht Dich darauf aufmerksam, dass auch bei Reisen in den Schengen Staaten gültige Personalausweise mit sich geführt werden müssen.

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Wenn Du mit grossem Gepäck, einer Sportausrüstung (Surfbrett, Golfsack usw.) reist, solltest Du Dich bei Deiner Buchungsstelle, wo Du die Reise gebucht hast, über die entsprechenden Bestimmungen orientieren. Solches Gepäck wird z.T. nur nach Voranmeldung und/oder Zusatzgebühren transportiert.

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Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen bist Du selber verantwortlich. Sollte Dir die Einreise ins Destinationsland (bei einem Transitstopp die Weiterreise) verweigert werden, so gehen die entsprechenden Kosten zu Deinen Lasten und der bezahlte Preis für die gebuchten Leistungen wird nicht zurückbezahlt.

Ist die Anreise der gebuchten Reise, orientiert Dich KEOLA über die Einreisebestimmungen. Du bist aber weiterhin für den gültigen Personalausweis allenfalls Visum verantwortlich.

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18. Rechtswahl und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehen zwischen Teilnehmern und KEOLA unterstehen schweizerischem Recht und Ausschluss des UN-Kaufvertragsrecht und allfälliger Rückverweisungen.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Zürich vereinbart.

Diese Bestimmungen stehen unter Vorbehalt von zwingenden vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in Gesetzen und internationalen Abkommen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ungültig oder nicht sein, hindert dies nicht Gültigkeit des Vertrages.

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B. Datenschutzbestimmungen von KEOLA

KEOLA untersteht dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

Deine Personendaten

KEOLA benötigt von Dir verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. KEOLA ist verpflichtet, Deine Daten sicher aufzubewahren und zu speichern.

Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

KEOLA wird Deine Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.

Sowohl KEOLA wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Dir an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere Beherbergungsunternehmen und Ferienhausvermieter.

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Besonders schützenswerte Personendaten

Es kann sein, dass Du KEOLA sogenannte besonders schützenswerte Personendaten übermittelst. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Oder Angaben zu Deiner Fitness lassen den Schluss auf Deine Gesundheit zu. Solche Daten werden in der Regel an die TrainerInnen und Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Du uns solche Angaben machst, ermächtigst Du KEOLA ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

Informationen über KEOLA Angebote/Programme

KEOLA ist berechtigt, Dich in Zukunft über unsere Programme zu informieren. Du kannst jederzeit diesen Service via E-Mail an hallo@keola-retreat.com abbestellen. Zudem ist in jedem Versand eine entsprechende Möglichkeit enthalten.

Durchsetzung von Rechten

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KEOLA behält sich das Recht vor, Deine Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

Fragen zum Datenschutz

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Wenn Du Fragen zum Datenschutz hast, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wende Dich bitte an Ladina Meier hallo@keola-retreat.com.

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KEOLA freut sich auf gemeinsame Abenteuer!

Herzlich,

Ladina Ella Meier

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